Fachbereichsleitung

Die Fachbereichsleitung wird vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bestellt. Ihre Aufgabe ist die Leitung und Vertretung des Fachbereichs. Sie hat die Dienstaufsicht über die Studierenden inne.

Dem Fachbereichsleiter obliegt die organisatorische, personelle und haushaltsmäßige Gesamtverantwortung insbesondere die Vertretung des Fachbereichs nach außen sowie in den internen Organen und Gremien (Rat, Fachbereichskonferenz). Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses.

Weitere Zuständigkeiten:

  • Einzelfälle von grundsätzlicher Bedeutung
  • Wichtige Personalangelegenheiten der Studierenden
  • Ausübung des Hausrechts
  • Dienstbefreiungen

Unser Fachbereichsleiter leitet und vertritt als Präsident zusätzlich die gesamte Hochschule für den öffentlichen Dienst. Zu diesem Amt wurde er von der Staatsregierung aus dem Kreis der Fachbereichsleitungen bestellt.





Fachbereichsleiter
Präsident Ingbert Hoffmann

 


 

Der stellvertretende Fachbereichsleiter ist für die Vertretung im gesamten Aufgabenbereich der Fachbereichsleitung zuständig. Er ist zusätzlich Mitglied der Fachbereichskonferenz und im Prüfungsausschuss.
 





Stellvertretender Fachbereichsleiter
Polizeidirektor Michael Holzner






Kontakt für die gesamte Fachbereichsleitung:
Telefon Vorzimmer: 08141/408-263
E-Mail: poststelle(at)pol.hfoed.bayern.de


Fachbereichskonferenz

Die Fachbereichskonferenz ist ein Kollegialorgan, das die Fachbereichsleitung berät und unterstützt. Ihre Aufgaben sind in Art. 11 HföDG festgelegt. Danach obliegen ihr:

  • Gutachtliche Äußerung zur Bestellung der Fachbereichsleitung und zur fachlichen und pädagogischen Eignung des zu bestellenden hauptamtlichen Lehrpersonals
  • Beteiligung bei der Vorbereitung von Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
  • Beteiligung bei der Erstellung der Studienpläne
  • Beteiligung bei der Aufstellung des Plans der Lehrveranstaltungen
  • Beteiligung bei der Studienberatung.

Der Fachbereichskonferenz gehören an:

  • Der Fachbereichsleiter als Vorsitzende
  • der Stellvertreter
  • zwei vom Staatsministerium der Finanzen bestimmte Vertretungen
  • zwei für die Dauer von zwei Jahren gewählte Vertretungen der hauptamtlichen Lehrpersonen
  • zwei für die Dauer eines Jahres gewählte Vertretungen der Studierenden.