Studienablauf
Überblick über das Studium für Regelbewerber/innen (Abiturient/-innen)
Das Studium gliedert sich in sechs Abschnitte mit einer Dauer von jeweils sechs Monaten. Die Abschnitte eins, zwei und vier sind berufspraktische, die Abschnitte drei, fünf und sechs fachtheoretische Abschnitte.
Die Regelbewerber/innen absolvieren im ersten Jahr ihres Fachstudiums zwei berufspraktische Abschnitte. In den ersten sechs Monaten wird ihnen beim Fachbereich Polizei das notwendige rechtliche Grundwissen vermittelt. In weiteren sechs Monaten lernen sie bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei die polizeilichen praktischen Grundfertigkeiten.
Danach beginnt das gemeinsame Studium zusammen mit den Beamten/innen der Ausbildungsqualifizierung. Beim fachtheoretischen Studium wird eine heimatnahe Ausbildung angestrebt. Studienorte sind Fürstenfeldbruck und Sulzbach-Rosenberg. Das berufspraktische Studium wird bei der Landes- und Bereitschaftspolizei absolviert.
Das Studium ist in folgende Abschnitte gegliedert:
Abschnitt 1 1. berufspraktischer Abschnitt sechs Monate,
Abschnitt 2 2. berufspraktischer Abschnitt sechs Monate,
Abschnitt 3 1. fachtheoretischer Abschnitt sechs Monate,
Abschnitt 4 3. berufspraktischer Abschnitt sechs Monate,
Abschnitt 5 2. fachtheoretischer Abschnitt sechs Monate,
Abschnitt 6 3. fachtheoretischer Abschnitt sechs Monate.
Weitere laufbahnrechtliche Regelungen finden Sie in der Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei- und Verfassungsschutz (FachV-Pol/VS):
Qualifikationen im Fachstudium - § 43
Inhalte des berufspraktischen Studiums - § 44
Qualifikationen im berufspraktischen Studium - § 45
Nach bestandener Qualifikationsprüfung erhalten die Absolventen der HföD Bayern - Fachbereich Polizei - den Diplomgrad. Die Diplomierungsbezeichnung lautet wie in den meisten Fachrichtungen:
"Diplom-Verwaltungswirt (FH) / Diplom-Verwaltungswirtin (FH)".