Voraussetzung und Ablauf
Bewerbung für die Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung
Bewerber für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Freistaates Bayern. Ein unmittelbarer Zugang zum Studium an unserem Fachbereich ist deshalb nicht möglich.
Das Studium setzt die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn, dem Freistaat Bayern oder einem Träger der Deutsche Rentenversicherung in Bayern, voraus. Daneben ist die Ausbildung im Angestelltenverhältnis bei dem Regionalträger Bayern Süd der Deutschen Rentenversicherung sowie der Bayerischen Versorgungskammer möglich. Diese Dienstherren weisen die Beamtin/den Beamten bzw. die Angestellte/den Angestellten der Fachhochschule zum Studium zu.
Ausbildung im Beamtenverhältnis:
Für die Aufnahme des Studiums im Beamtenverhältnis auf Widerruf ist die Teilnahme an einem landeseinheitlichen besonderen Auswahlverfahren (LPA-Verfahren) notwendig.
Dieses Auswahlverfahren wird vom
Bayerischen Landespersonalausschuss
Kardinal-Döpfner-Straße 4
80333 München
Tel. 089 2306-2901
durchgeführt.
Alle weiteren Informationen (u. a. zum Nachwuchsbedarf der einzelnen Dienstherren, zum Anmeldeformular und Literaturhinweise zur Vorbereitung auf die Auswahlprüfung) sind auf der Internetseite des Landespersonalausschusses veröffentlicht.
Ausbildung im Angestelltenverhältnis:
Für die Aufnahme des Studiums im Angestelltenverhältnis muss ein Ausbildungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd oder der Bayerischen Versorgungskammer vorliegen. Auf deren Internetseiten wird diesbezüglich verwiesen (siehe hierzu unter > Studiengang/Fachrichtung Rentenversicherung ) .
Ausbildungsqualifizierung
Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration (StMAS) können sich Beamtinnen und Beamte der zweiten Qualifikationsebene für die Ämter der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung) sowie der Fachlaufbahn Justiz (Arbeitsgerichtsbarkeit) qualifizieren, die die Voraussetzungen des Art. 37 LlbG zur Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung (Bewährung in einer Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Erwerb der dafür notwendigen Qualifikation / Positive Feststellung zur Eignung zur Ausbildungsqualifizierung gemäß Art. 58 Abs. 5 Nr. 1 LlbG in der letzten periodischen Beurteilung, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf / Erfolgreiche Teilnahme an einem Zulassungsverfahren) erfüllen.
Das Zulassungsverfahren richtet sich nach Teil 2 Abschnitt 2 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw). Es wird in der Regel im Jahr der Beurteilung von der Geschäftsstelle zur Durchführung des Zulassungsverfahrens an der Akademie der Sozialverwaltung durchgeführt, also in einem 3-Jahres-Rhythmus.
Gesondertes Auswahlverfahren
Voraussetzung für die Einstellung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration und dem damit verbundenes Studium am Fachbereich Sozialverwaltung ist - neben der Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses - die erfolgreiche Teilnahme an einem gesonderten Auswahlverfahren.
Zweck dieses Auswahlverfahrens ist es, die Sozial- und Methodenkompetenz der Bewerberinnen und Bewerber in Auswahlgesprächen festzustellen.
Nähere Information entnehmen Sie der Verordnung über das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration. Seit 25.10.2011 ist für den Vollzug dieser Verordnung bei der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg a. Inn eine Geschäftsstelle errichtet.
Bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung in Bayern finden ähnliche Auswahlverfahren statt.
Ablauf des Fachstudiums
Die 3-jährige Ausbildung sowohl für die Fachrichtung Rentenversicherung als auch für die Fachrichtung Staatliche Sozialverwaltung beginnt am 01.09. des ersten Ausbildungsjahres mit einer zweiwöchigen Einführung bei den 3 Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung in Bayern bzw. bei den 7 Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales.
Der Studienabschnitt I am Fachbereich Sozialverwaltung der BayFHVR beginnt Mitte September und endet mit Ablauf des Monates März des ersten Ausbildungsjahres. In diesem 6 1/2-monatigen Zeitraum werden insgesamt fünf 5-stündige Klausuren geschrieben, und zwar drei im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. im Sozialrecht, eine im Verfassungs- und Verwaltungsrecht und eine im Privatrecht. Zum Bestehen dieses Studienabschnittes I ist bei diesen 5 Klausuren mindestens ein Notenschnitt von 4,5 notwendig (die Notenskala reicht von 1 hervorragend bis 6 ungenügend).
Nach dem Praxisteil bei der Behörde beginnt Mitte September des zweiten Ausbildungsjahres der Studienabschnitt II Teil I. Dieser dauert 3,5 Monate, endet also mit Ablauf des Monates Dezember.
Der Studienabschnitt II Teil II läuft in der Zeit von Anfang April bis Mitte Juli des zweiten Ausbildungsjahres.
Im Studienabschnitt II sind 6 fünfstündige Klausuren im Fachrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht und Privatrecht zu fertigen.
Der Studienabschnitt III läuft in der Zeit von Anfang Januar bis Ende Juni (es sind in diesem Zeitraum 6 Klausuren im Fachrecht, Öffentlichen Recht und Privatrecht zu fertigen).
Zusätzlich sind während des Studiums insgesamt fünf 2-stündige Klausuren aus den Gebieten Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Finanzwissenschaft und sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns I und II zu schreiben. Die Ergebnisse fließen in die Examensnote mit ein.
Unmittelbar nach dem Ende des Studienabschnitts III folgt der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung, der 6 fünfstündige Klausuren umfasst. Die Prüfung endet mit dem abschließenden mündlichen Teil.
Mit Ablegung der mündlichen Prüfung sind die Studierenden bis Ende September bzw. Oktober in der Praxis, also bei ihren Behörden tätig.
Die Anstellung erfolgt bei den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung in Bayern üblicherweise zum 01. Oktober, bei den Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales zum 01. November.